Ausgespielt – das jähe Ende der Puppe „My Friend Cayla″
Die Bundesnetzagentur verbietet die Kinderpuppe „My Friend Cayla“ – obwohl die Puppe keine verbotene Sendeanlage nach § 90 TKG darstellen dürfte.
Die Bundesnetzagentur verbietet die Kinderpuppe „My Friend Cayla“ – obwohl die Puppe keine verbotene Sendeanlage nach § 90 TKG darstellen dürfte.