Ausweg Ausschluss? – Der Gesellschafterausschluss als letztes Mittel
In einer Gesellschafterauseinandersetzung ist der Ausschluss von Gesellschaftern, die durch ihr Verhalten der Gesellschaft schaden, das letzte Mittel. Er unterliegt allerdings strengen Voraussetzungen, die es zu beachten gilt.
In einer Gesellschafterauseinandersetzung ist der Ausschluss von Gesellschaftern, die durch ihr Verhalten der Gesellschaft schaden, das letzte Mittel. Er unterliegt allerdings strengen Voraussetzungen, die es zu beachten gilt.