Werben mit Gesamtausstattungen: Gesamtpreis ist Pflicht
OLG Hamm: Wer gegenüber Verbrauchern eine Gesamtausstattung anbietet, hat den Gesamtpreis aller Einzelprodukte anzugeben.
                  
                    OLG Hamm: Wer gegenüber Verbrauchern eine Gesamtausstattung anbietet, hat den Gesamtpreis aller Einzelprodukte anzugeben.                  
                


 
               
               
               
               
               
               
               
               
               
               
              