„Zu klein″ für Eignungsverfahren der Bundespolizei
Eine Bewerberin für die Bundespolizei ist zu entschädigen, weil diese aufgrund ihrer Körpergröße als ungeeignet angesehen und damit diskriminiert wurde.
Eine Bewerberin für die Bundespolizei ist zu entschädigen, weil diese aufgrund ihrer Körpergröße als ungeeignet angesehen und damit diskriminiert wurde.