Neue BaFin-Praxis zu eigenen Aktien
Die BaFin hat ihre Verwaltungspraxis zur Stimmrechtszurechnung aus eigenen Aktien von Tochterunternehmen in bestimmten Bereichen geändert.
Die BaFin hat ihre Verwaltungspraxis zur Stimmrechtszurechnung aus eigenen Aktien von Tochterunternehmen in bestimmten Bereichen geändert.


