Die Kehrseite der Medaille – wenn ein a-typisch stiller Gesellschafter in die Röhre schaut
Der a-typisch stille Gesellschafter kann mit seinen Ansprüchen wirtschaftlich dem Gläubiger eines Gesellschafterdarlehens insolvenzrechtlich gleichstehen.
Der a-typisch stille Gesellschafter kann mit seinen Ansprüchen wirtschaftlich dem Gläubiger eines Gesellschafterdarlehens insolvenzrechtlich gleichstehen.