Kündigung nach „Auschwitz-Post“ bei Facebook unwirksam
Das ArbG Mannheim hat die auf ein tabuüberschreitendes und menschenverachtendes Facebook-Posting folgende Kündigung für unwirksam erklärt.
Das ArbG Mannheim hat die auf ein tabuüberschreitendes und menschenverachtendes Facebook-Posting folgende Kündigung für unwirksam erklärt.