Equal pay: Aufwendungsersatz als zu berücksichtigendes Entgelt?
BSG: Zeitarbeitnehmern gewährter Aufwendungsersatz ist nicht als Arbeitsentgelt im Rahmen von equal pay erhöhend anzurechnen.
BSG: Zeitarbeitnehmern gewährter Aufwendungsersatz ist nicht als Arbeitsentgelt im Rahmen von equal pay erhöhend anzurechnen.