12. Juni 2013
Arbeitsrecht

BAG „beerdigt“ medsonet

Das BAG hat entschieden, dass die am 5. März 2008 gegründete Arbeitnehmervereinigung „medsonet“ zu keinem Zeitpunkt tariffähig war (Beschluss vom 11. Juni 2013 – 1 ABR 33/12).  Aus der veröffentlichten Pressemitteilung des 1. Senats ist zu entnehmen, dass die fehlende Tariffähigkeit sich unter anderem aus der fehlenden sozialen Mächtigkeit der Arbeitnehmervereinigung ableitet. Der Organisationsgrad betrug lediglich zwischen 0,32 und 1 Prozent.

 

„medsonet“ bezeichnet sich in ihrer Satzung als Gewerkschaft der Arbeitnehmer in allen Bereichen des Gesundheitswesens und der sozialen Dienste. Sie ist Mitglied im Christlichen Gewerkschaftsbund (CGB). Bereits ab Juli 2008 schloss „medsonet“ als Tarifverträge bezeichnete Vereinbarungen ab. Darüber hinaus war „medsonet“ auch an den mit dem AMP im Frühjahr 2010 vereinbarten Tarifverträgen für die Zeitarbeitsbranche beteiligt.

„medsonet“ ist damit eine weitere christliche Gewerkschaft, die den hohen Anforderungen der Rechtsprechung an die Tariffähigkeit zum Opfer fällt. Zuletzt hatte es die GKH (BAG vom 5. Oktober 2010 – 1 ABR 88/09) und die CGZP (BAG vom 14. Dezember 2010 – 1 ABR 19/10) erwischt.

Bei zahlreichen anderen christlichen Arbeitnehmervereinigungen ist noch nicht abschließend geklärt, ob diesen eine Tariffähigkeit gerichtlich attestiert wird (verneinend für den ALEB: ArbG Bonn vom 31. Oktober 2010 – 4 BV 90/12, Beschwerde eingelegt beim LAG Köln unter dem Az. 10 TaBV 92/12; verneinend für den BIGD: ArbG Duisburg vom 22. August 2012 – 4 BV 29/12, Beschwerde eingelegt beim LAG Düsseldorf unter dem Az. 9 TaBV 118/12).

Zumindest für die „medsonet“ ist damit höchstrichterlich entschieden, dass „medsonet“ mangels Tariffähigkeit keine Tarifverträge abschließen konnte beziehungsweise kann. Für die Zeitarbeitsbranche bedeutet dies, dass eine Bezugnahme auf diese den gesetzlichen equal pay-Anspruch nicht auszuschließen vermochte. Unberührt bleiben davon selbstverständlich andere Einwendungen des Personaldienstleisters, etwa durch die Anwendung von arbeitsvertraglichen Ausschlussfristen.

Tags: Bundesarbeitsgericht CGB christliche Gewerkschaft medsonet Rechtsprechung Tariffähigkeit