SMS und Anrufe des Arbeitgebers in der Freizeit
Das BAG entschied jüngst, dass Arbeitnehmer auch außerhalb ihres Dienstes verpflichtet sind, arbeitgeberseitige Mitteilungen zur Kenntnis zu nehmen.
Das BAG entschied jüngst, dass Arbeitnehmer auch außerhalb ihres Dienstes verpflichtet sind, arbeitgeberseitige Mitteilungen zur Kenntnis zu nehmen.