Weiteres zum Lobbyregistergesetz: Der vom Deutschen Bundestag und der Bundesregierung festgelegte Verhaltenskodex und eigene Verhaltenskodizes
Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter akzeptieren mit ihrer Lobbyregister-Eintragung den gesetzlichen Verhaltenskodex. Sie können zudem eigene Verhaltenskodizes ergänzen.
Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter akzeptieren mit ihrer Lobbyregister-Eintragung den gesetzlichen Verhaltenskodex. Sie können zudem eigene Verhaltenskodizes ergänzen.