Minenfeld „Vertragsstrafen“ – Obacht (auch) schon bei der Geltendmachung!
Vertragsstrafen haben es in sich – und zwar nicht nur bei der inhaltlichen Gestaltung (mit komplexen AGB-rechtlichen Anforderungen). In der Praxis kann ihre Realisierung schon an der „falschen“ Geltendmachung von Ansprüchen scheitern.
Vertragsstrafen haben es in sich – und zwar nicht nur bei der inhaltlichen Gestaltung (mit komplexen AGB-rechtlichen Anforderungen). In der Praxis kann ihre Realisierung schon an der „falschen“ Geltendmachung von Ansprüchen scheitern.