Ein (absurdes) rechtsextremes Logo verletzt die guten Sitten
Das Bundespatentgericht hatte darüber zu entscheiden, ob das Markenzeichen „ABSURD“ gegen die guten Sitten verstößt.
Das Bundespatentgericht hatte darüber zu entscheiden, ob das Markenzeichen „ABSURD“ gegen die guten Sitten verstößt.