Unterrichtung bei Betriebsübergang – Richtungswechsel durch Senatswechsel
Der 2. Senat des BAG deutet Neubewertung der Anforderungen an ein Unterrichtungsschreiben gem. § 613a Abs. 5 BGB und der Folgen von Fehlern an.
Der 2. Senat des BAG deutet Neubewertung der Anforderungen an ein Unterrichtungsschreiben gem. § 613a Abs. 5 BGB und der Folgen von Fehlern an.