Unzulässige Befristung des Arbeitsvertrags eines Sportdirektors
ArbG Hannover: Die Befristung des Arbeitsvertrags eines Sportdirektors mit einer Laufzeit von über zwei Jahren ist unzulässig – Ein beachtenswertes Urteil.
ArbG Hannover: Die Befristung des Arbeitsvertrags eines Sportdirektors mit einer Laufzeit von über zwei Jahren ist unzulässig – Ein beachtenswertes Urteil.