Die elektronische Signatur im Personengesellschaftsrecht
Die „Digitalisierung“ der Personengesellschaften (GbR, oHG, KG) ist weit vorangeschritten: Gründung, Anteilsübertragung und Beschlussfassung können bereits elektronisch erfolgen.
Die „Digitalisierung“ der Personengesellschaften (GbR, oHG, KG) ist weit vorangeschritten: Gründung, Anteilsübertragung und Beschlussfassung können bereits elektronisch erfolgen.