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Elektronische Signaturen und Online-Verfahren im Gesellschaftsrecht

Die fortschreitende Digitalisierung von Justiz und Rechtsstaat soll vor dem Gesellschaftsrecht nicht Halt machen. Die Bundesregierung hat dazu am 13. April 2022 den Entwurf eines Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie beschlossen. Zukünftig sollen Online-Gründungen von Gesellschaften sowie Online-Beurkundungen und Online-Anmeldungen zum Handelsregister ermöglicht bzw. ausgebaut werden. Darüber hinaus sollen nach dem Regierungsentwurf auch Gesellschafterbeschlüsse in den Anwendungsbereich des Online-Verfahrens einbezogen werden.

Mit all diesen Maßnahmen möchte Deutschland den nächsten wichtigen Schritt für ein zukunftsfestes digitales Beurkundungs- und Beglaubigungswesen machen und den Wirtschafts- und Innovationsstandort Deutschland stärken. Wichtig werden in diesem Zusammenhang elektronische Signaturen und elektronische Identifizierungsmittel, die in Deutschland – jedenfalls teilweise – schon durch den Einsatz von neuen Personalausweisen mit Online-Ausweisfunktion zur Verfügung stehen. Wir beleuchten in unserer Blogserie die einzelnen Bereiche des Gesellschaftsrecht und erläutern, wo und wie dort zukünftig von den neuen digitalen Möglichkeiten Gebrauch gemacht werden kann.

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