Unternehmensnachfolge: Schätzungsweise steht in den kommenden Jahren bei ca. 135.000 Unternehmen die Nachfolge an. Wir zeigen, was Sie zu beachten haben!
Das Thema der Nachfolge im Unternehmen beschäftigt aktuell zahlreiche Unternehmer. Der Eintritt der sogenannten Babyboomer in das Rentenalter führt dazu, dass zahlreiche inhabergeführte Unternehmen in den kommenden Monaten und Jahren in die Nachfolgegeneration übergeleitet werden.
Die bevorstehende Reform des Erbschaft- und Schenkungssteuerrechts, welche insbesondere die Besteuerung von vererbten Unternehmensvermögen verändern wird, hat der Entwicklung zusätzlichen Schwung verliehen.
Jede Nachfolge im Unternehmen ist einzigartig
Häufig unterschätzen die Beteiligten, wie herausfordernd die Vorbereitung und Durchführung der Unternehmensnachfolge für Unternehmerfamilie und Familienunternehmen sind.
Die Nachfolge im Unternehmen gehört zu den zentralen Schlüsselprozessen im Lebenszyklus eines Familienunternehmens. Sie lässt die private und die geschäftliche Welt der Unternehmerfamilie in unvergleichbarer Intensität aufeinandertreffen. Gleichzeitig ist die Unternehmensnachfolge ein individueller Vorgang, für den es regelmäßig weder Vorbild noch Anschauungsmaterial gibt. Jedes Unternehmen und jede Unternehmerfamilie ist einzigartig; kein Nachfolgeprozess lässt sich wiederholen.
Hinzu kommt, dass Planung und Durchführung der Unternehmensnachfolge häufig parallel zum laufenden Geschäft und damit „nach Feierabend″ erfolgen müssen. Nur wenige Unternehmer nehmen sich die Zeit, die wichtigen Fragen im Zusammenhang mit ihrer Nachfolge zu beantworten:
Wie schaffen wir es, die Tradition unseres Unternehmens und die persönlich-individuellen Neigungen der Familienmitglieder optimal auszutarieren? In welcher Beziehung steht unsere Familie, stehen unsere Kinder zu dem Unternehmen? Können wir Pattsituationen und Rechtsstreitigkeiten verhindern, die das Unternehmen zum Schaden der Familie nachhaltig blockieren?
Emotionale Familieninteressen mit rationalen Anforderungen der Unternehmensführung in Einklang bringen
Die Auswahl der Unternehmensnachfolger und die Weitergabe des Unternehmens finden in einem familiär geprägten, emotionalen Rahmen statt. Die Unternehmensnachfolge kann bei den Beteiligten die unterschiedlichsten Empfindungen auslösen.
Manch ein designierter Unternehmensnachfolger wird die Übernahme des väterlichen / mütterlichen Werks als Ehre, manch einer als Last verstehen. Unter mehreren Kindern kann ein Wettbewerb um die Frage entstehen, wer der beste Unternehmer – und damit gleichzeitig: der beste Sohn bzw. die beste Tochter – sei.
Wird die Nachfolge des Unternehmens gezielt einem von mehreren Kindern übertragen, weil dieses aus Sicht der Eltern der/die unternehmerisch fähigste Kandidat(in) ist (rationale Erwägung), so könnten die übrigen Kinder diese Entscheidung doch als Ausdruck mangelnden Zutrauens und damit auch mangelnder Zuneigung (emotionale Erwägung) verstehen.
Zur Wahrung des Familienfriedens ist es daher von großer Bedeutung, die Entscheidung über die Unternehmensnachfolge rechtzeitig und in einem geeigneten Rahmen mit allen Beteiligten – ggf. in Einzelgesprächen – zu kommunizieren und dabei stets die rationalen Vorgaben der Unternehmensführung von der emotionalen Ebene der Familienzugehörigkeit zu trennen.
Wird nur ein Teil der Kinder an der Geschäftsführung beteiligt, während die übrigen Kinder ebenfalls Gesellschaftsanteile erhalten, so droht nach Übernahme des Unternehmens zusätzliches Konfliktpotential. Bei den Geschäftsführern kann der Eindruck entstehen, die Nur-Gesellschafter setzten sich „in das gemachte Nest″ und profitierten ohne eigenes Zutun von der Leistung anderer. Umgekehrt könnten die Nur-Gesellschafter ihrerseits den Geschäftsführern vorwerfen, sie nicht hinreichend an dem wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens zu beteiligen oder sie auch nur nicht gebührend über die Entwicklung des Unternehmens zu informieren.
Eine vorausschauende Planung der Unternehmensnachfolge hilft, auch diese potentiellen Konfliktsituationen rechtzeitig zu antizipieren und entsprechende Lösungsmechanismen zu implementieren.
Ineinandergreifen verschiedener rechtlicher Ebenen
Steht der/die designierte Nachfolger(in) fest und ist die Rolle der weiteren Familienangehörigen definiert, so sind die entsprechenden rechtlichen Dokumente rechtzeitig und sorgfältig zu planen und umzusetzen. Das Testament bzw. der Erbvertrag des Unternehmers und der Gesellschaftsvertrag des Unternehmens müssen aufeinander abgestimmt sein und ineinandergreifen. Hat der Unternehmer einen Ehevertrag geschlossen, so sind auch dessen Vorgaben bei der Unternehmensnachfolge zu beachten.
Aus steuerrechtlicher Sicht ist sicherzustellen, dass die durch die Unternehmensübertragung ausgelöste Erb- bzw. Schenkungssteuer das Unternehmen nicht in seiner Substanz trifft. Wird ein Unternehmen auf mehrere Nachfolger übertragen, so ist auf eine Ausrichtung der Statuten des Unternehmens auf die Mehrparteiensituation zu achten. Dies erfordert ggf. eine Anpassung des Gesellschaftsvertrags, den Abschluss von Gesellschaftervereinbarungen, die Neufassung einer Geschäftsordnung für die Geschäftsführung oder die Verabschiedung einer Beiratsordnung. Durch den Abschluss einer Familienverfassung kann zudem künftigen Streitigkeiten unter den Gesellschaftern vorgebeugt werden.
Und wenn sich innerhalb der Familie kein geeigneter Nachfolger findet? Dann stellt sich die Frage nach dem Verkauf des Unternehmens und – damit verbunden – der Neuordnung und künftigen Verwaltung des Familienvermögens.
Blogbeitragsreihe „Unternehmensnachfolge″
Wir widmen dem großen Thema „Unternehmensnachfolge″ eine eigene Reihe in diesem Blog. In den kommenden Wochen wollen wir uns mit vielen Fragen rund um die Weitergabe des Unternehmens beschäftigen. Wir werden den Gesellschaftsvertrag des Unternehmens, das Unternehmertestament und den ehelichen Güterstand des Unternehmers beleuchten, die Familienstiftung und den Unternehmensverkauf als Mittel der Nachfolgeplanung vorstellen und fragen, was eine Gesellschaftervereinbarung, ein Beirat oder eine Familienverfassung nützt.
Wir werden die Einflüsse des Pflichtteilsanspruchs und des internationalen Erbrechts aufzeigen und erklären, was eigentlich passiert, wenn ein Minderjähriger plötzlich zum Nachfolger im Unternehmen wird. Und natürlich wollen wir die zahlreichen steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten, die sich im Zusammenhang mit der Unternehmensübergabe ergeben, nicht vergessen.
So werden wir die wesentlichen Meilensteine auf dem Weg zu einer geglückten Unternehmensnachfolge vorstellen. Denn in einem sind wir uns sicher: Wer seine Unternehmensnachfolge strukturiert und mit Weitblick angeht, der sichert nicht nur den wirtschaftlichen Erhalt seines Unternehmens. Er trifft die glücklichste Entscheidung seines Lebens.
Wir freuen uns auf Ihr Interesse – und natürlich auf Ihr Feedback!
Unsere Beitragsreihe stellt wichtige Aspekte rund um das Thema Unternehmensnachfolge dar. Angefangen mit dem Gesellschaftsvertrag, folgt der Unternehmensverkauf an Finanzinvestoren und an strategische Investoren sowie ein Beitrag zum möglichen Nießbrauch an Gesellschaftsanteilen. Weitere Beiträge handeln vom Erbschaftsteuerrecht und den Auswirkungen auf Familienunternehmen, dem Minderjährigen als Unternehmensnachfolger und der Betriebsaufspaltung bei der Unternehmensübertragung. Weiter haben wir uns mit der Möglichkeit einer Familienstiftung an sich und ihrer steuerrechtlichen Besonderheiten sowie dem Gesellschafterstreit beschäftigt. Zuletzt kamen Antworten auf Fragen rund um das Unternehmertestament und zum Pflichtteilsrecht sowie zum Güterstand der Gesellschafter und dem internationalen Erbrecht in der Unternehmensnachfolge.