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Verbraucherverträge im Digitalzeitalter

Zwei Maßnahmenpakete der EU sollen das europäische Verbraucherschutzrecht fit für das Digitalzeitalter machen.
Durch die neuen Richtlinien über den Warenkauf und die Bereitstellung digitaler Inhalte sowie die im Rahmen der Gesetzgebungsinitiative „New Deal for Consumers“ erlassene Omnibus-Richtlinie wurden im Jahr 2019 die europäischen Vorgaben zum Verbraucherschutz im Vertrags- und Lauterkeitsrecht erweitert und um zahlreiche neue Regelungen im Hinblick auf Verträge mit digitalen Aspekten ergänzt.
Die Neuregelungen sind von den Mitgliedsstaaten im Jahr 2021 umzusetzen, die entsprechenden Vorschriften müssen ab 2022 angewendet werden. Wir stellen die wichtigsten Neuregelungen in unserer Blogserie vor und zeigen auf, auf welche Änderungen sich Unternehmen mit B2C-Geschäft in Zukunft einstellen müssen.

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