Mischunternehmen können vom equal pay-Grundsatz abweichen!
Das BSG hat festgestellt, dass Unternehmen durch eine vereinbarte Anwendung der Tarifverträge der Zeitarbeit vom equal pay-Grundsatz abweichen können.
Das BSG hat festgestellt, dass Unternehmen durch eine vereinbarte Anwendung der Tarifverträge der Zeitarbeit vom equal pay-Grundsatz abweichen können.