Wer zu spät kommt – Fallstricke bei der Zulassung von Aktionären zur Hauptversammlung
Der BGH stellt klar, wann ein Gesetzesverstoß vorliegt, wenn Aktionäre nach Ablauf der Anmeldefrist zur Hauptversammlung zugelassen werden.
Der BGH stellt klar, wann ein Gesetzesverstoß vorliegt, wenn Aktionäre nach Ablauf der Anmeldefrist zur Hauptversammlung zugelassen werden.