Rechtsschutz bei öffentlichen Übernahmen
Aktionäre sind bei Übernahmen nicht schutzlos. Werden sie in ihren Rechten verletzt, bestehen verschiedene Rechtsschutzmöglichkeiten gegenüber dem Bieter.
Aktionäre sind bei Übernahmen nicht schutzlos. Werden sie in ihren Rechten verletzt, bestehen verschiedene Rechtsschutzmöglichkeiten gegenüber dem Bieter.