Risiko der doppelten Inanspruchnahme des Entleihers bei erlaubter Arbeitnehmerüberlassung
                                    
                                        Wer Zeitarbeitnehmer einsetzt, muss wissen, dass er bei Insolvenz des Verleihers die Sozialversicherungsbeiträge womöglich ein zweites Mal abführen muss.
                                        
                                            Wer Zeitarbeitnehmer einsetzt, muss wissen, dass er bei Insolvenz des Verleihers die Sozialversicherungsbeiträge womöglich ein zweites Mal abführen muss.