BFH lässt Wegzugbesteuerung bei „nur vorübergehenden Abwesenheit“ auch ohne Rückkehrabsicht entfallen
Wegzugbesteuerung: Nicht die Rückkehrabsicht zählt, sondern innerhalb der gesetzlich bestimmten Zeit zur unbeschränkten Steuerpflicht zurückzukehren.
Wegzugbesteuerung: Nicht die Rückkehrabsicht zählt, sondern innerhalb der gesetzlich bestimmten Zeit zur unbeschränkten Steuerpflicht zurückzukehren.