Verträge mit Aufsichtsratsmitgliedern nahestehenden Gesellschaften als aktienrechtlicher Dauerbrenner
„Weiche Faktoren“ gewinnen in der Praxis für die Anwendbarkeit von §§ 113, 114 AktG immer mehr an Relevanz. Die hier dargestellten Fallgruppen helfen bei der rechtlichen Einordnung.
„Weiche Faktoren“ gewinnen in der Praxis für die Anwendbarkeit von §§ 113, 114 AktG immer mehr an Relevanz. Die hier dargestellten Fallgruppen helfen bei der rechtlichen Einordnung.