Corona: Keine Nachgewährung von bereits gewährtem Urlaub während Quarantäneanordnung
Bewilligter Urlaub während einer behördlichen Quarantäneanordnung muss nach Auffassung des LAG Düsseldorf vom Arbeitgeber nicht nachgewährt werden.
Bewilligter Urlaub während einer behördlichen Quarantäneanordnung muss nach Auffassung des LAG Düsseldorf vom Arbeitgeber nicht nachgewährt werden.