Konzernbetriebsrat bei ausländischer Konzernobergesellschaft?
Hat die Konzernobergesellschaft ihren Sitz im Ausland, ist kein Konzernbetriebsrat zu errichten – anstehende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts.
Hat die Konzernobergesellschaft ihren Sitz im Ausland, ist kein Konzernbetriebsrat zu errichten – anstehende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts.