Nur den Einsatz zurück bei der gemeinnützigen GmbH
Der Abfindungsanspruch eines Gesellschafters einer gemeinnützigen GmbH kann auf den Nennwert seines Anteils am Stammkapital begrenzt werden.
Der Abfindungsanspruch eines Gesellschafters einer gemeinnützigen GmbH kann auf den Nennwert seines Anteils am Stammkapital begrenzt werden.