16. August 2011
Kanzleialltag

Die Sache mit dem kleinen Unterschied

Am Schreibtisch stapeln sich Urteilskopien, Aktenvermerke und Entwurfsfassungen. Der Fristablauf für den umfangreichen Schriftsatz rückt näher. In solchen Zeiten finden sich auf dem Schreibtisch auch stets mehrere Kaffeetassen: Volle, halbvolle und leere.

Umfangreicher Kaffeekonsum mag zwar nicht ganz gesund sein, besondere Umstände erfordern aber eben besondere Maßnahmen. Und schließlich klingen „Barrister″ und „Barista″ ja auch fast gleich!

Kaffee-Nachschub wird fällig, nichts wie auf den Weg zur Coffe Lounge. Schon vom Flur aus kann man einen Kollegen dort laut fluchen hören. Er steht vor dem monströsen Kaffeeautomaten, der siedende Milchwölkchen speit, zischt und schließlich bereit ist, dem Kollegen doch noch etwas Kaffee zuzuteilen. Barrister und Barista: Wie war das doch gleich wieder mit dem kleinen Unterschied?

Tags: Barista Barrister Fristablauf Kaffee


Rena
am 18.08.2011 um 09:03:36

Solange der Kaffeeautomat siedende Milchwölkchen speit, ist die Welt noch in Ordnung. Aber wenn er das nicht mehr tut, gibt es in manchen Coffee Lounges eben auch einen kleinen, feinen Unterschied. Nämlich zwischen denen, die regelmäßig für Milchnachschub sorgen und denen, die dies eben nicht tun. Frei nach dem Motto: „Nach mir die (Milch-)Sintflut.“

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