31. Mai 2010
Kanzleialltag

Wer nichts wird, wird Klagewirt

Die Assistentin legt den nach Diktat geschriebenen Entwurf einer Klageerwiderung vor. Auf Seite 2 plötzlich der Satz:

„So unbegründet hat der Klagewirt wie folgt Stellung genommen.″

Angestrengtes Grübeln bei der Verfasserin des Entwurfes. Klagewirt? An dem Verfahren sind nur Kläger und Beklagte beteiligt, nicht aber der ominöse Klagewirt. Weiteres Nachdenken bringt die Lösung. Diktiert wurde ursprünglich:

„Zur Unbegründetheit der Klage wird wie folgt Stellung genommen.″

Nach derlei Anstrengung möchte man zu gern beim Klagewirt einkehren…

Tags: Klage Litigation