Wenn’s mal wieder länger dauert – § 198 GVG bei Verfahrensverzögerungen im Zivilprozess?
Das Problem langsamer oder gar untätiger Gerichte in Zivilprozessen ist nicht neu und für die beteiligten Parteien häufig mit großen finanziellen Risiken behaftet. Aber immerhin gibt es doch seit geraumer Zeit mit § 198 Abs. 1 und 3 GVG gleich zwei Rechts...
Das Problem langsamer oder gar untätiger Gerichte in Zivilprozessen ist nicht neu und für die beteiligten Parteien häufig mit großen finanziellen Risiken behaftet. Aber immerhin gibt es doch seit geraumer Zeit mit § 198 Abs. 1 und 3 GVG gleich zwei Rechts...