18. Mai 2012
Dispute Resolution

Tschechische Republik: Neues im Bereich Alternative Dispute Resolution

So ganz entsprach das am 01.04.2012 novellierte tschechische Schiedsverfahrensgesetz nicht dem EU-Recht. Nachdem die jüngste Rechtsprechung, ebenso wie die zunehmende Kritik eine Veränderung unvermeidbar machten, traten am 1. April 2012 neue Regelungen in Kraft. Diese sind überwiegend auf Stärkung der Verbraucherposition im Schiedsverfahren gerichtet. 

Welche Änderungen bringt die Novelle? Anstatt wie bisher in kleingeschriebenen Klauseln langer Geschäftsbedingungen untergebracht zu werden, müssen Schiedsverträge zwischen Unternehmern und Verbrauchern nun als separate Vereinbarungen erstellt werden. Neben der Bezeichnung des Schiedsrichters bzw. Schiedsgerichts muss ein Schiedsvertrag auch weitere Informationen, einschließlich Angaben über Kosten des Verfahrens oder eines Hinweises auf die Vollstreckbarkeit des Schiedsspruchs umfassen. Außerdem muss der Unternehmer dem Verbraucher jetzt detailliert erklären, welche Folgen der Schiedsvertrag haben könnte.

Die Neuregelung betrifft auch die Voraussetzungen für Schiedsrichter. Im Einklang mit der jüngsten Rechtsprechung sind als Schiedsrichter nur natürliche Personen oder gesetzlich gegründete Schiedsgerichte zugelassen. Schiedsverträge zu Gunsten privatrechtlicher Vereine oder Handelsgesellschaften, die sich als Schiedsgerichte bezeichnen, sind ungültig.

Bei Schiedsrichtern in B2C-Streitigkeiten müssen die Anforderungen einer Hochschulausbildung im Fachbereich Rechtswissenschaft und der Eintragung ins Register der Schiedsrichter des tschechischen Justizministeriums für die Beilegung von Verbraucherrechtsstreitigkeiten erfüllt sein. Das Ministerium ist berechtigt, im Falle einer Pflichtverletzung über die Löschung eines Schiedsrichters zu entscheiden.

Die Neuregelung erweitert auch die Möglichkeit der gerichtlichen Aufhebung eines gegen den Verbraucher erlassenen Schiedsspruches. Dies kann etwa als Folge einer Verletzung der Vorschriften durch den Schiedsrichter erfolgen; die Zuständigkeit zur Entscheidung der Streitsache wird dadurch an das Gericht übertragen. So kann eine falsche Handlung des Schiedsrichters den gültig geäußerten Willen der Parteien ausschließen. Diese Regelung ist nun Gegenstand häufiger Kritik.

Darüber hinaus hat das tschechische Parlament den Entwurf des neuen Mediationsgesetzes verabschiedet; das Gesetz wird höchstwahrscheinlich im September 2012 in Kraft treten. Von der Mediation in Zivilsachen erwartet man sich eine Entlastung der Gerichte und eine Beschleunigung der Verfahren. Mediation ist ein Verfahren, das nur vor einem in einem öffentlichen Register eingetragenen Mediator erfolgen kann. Ziel des Verfahrens ist, dass die Parteien bei der Unterstützung durch einen Mediator eine einvernehmliche Vereinbarung über die Beilegung der Streitigkeit unterzeichnen.

Durch die gesetzliche Regulierung der Mediation erfüllt Tschechien eine seit langem unterlassene, durch das EU-Recht geregelte Verpflichtung; der Inhalt des Gesetzes weckt jedoch in mancher Hinsicht Zweifel (z.B. die Möglichkeit der Anordnung der Mediation innerhalb eines Gerichtsverfahrens oder die privilegierte Position von Mediatoren, die auch als Rechtsanwälte tätig sind).

Pavla Kratochvilova, Jakub Tomsej, CMS Cameron McKenna

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Tags: CEE Dispute Resolution Serie Tschechien