27. März 2018
Europäische Privatgesellschaft SPE
Corporate / M&A

Neuer Anlauf zur Europäischen Privatgesellschaft (SPE)?

Die Europäische Privatgesellschaft (SPE) war schon 2013 Gegenstand des Koalitionsvertrages. Nun greift die GroKo das Thema erneut auf.

Schon im Koalitionsvertrag von 2013 löste die Erwähnung der Europäischen Privatgesellschaft Verwunderung aus. Der Koalitionsvertrag von 2018 liest sich, als ob die Koalitionspartner sich mehr mit ihren Überlegungen aus 2013 als mit dem aktuellen Stand des europäischen Gesellschaftsrechts beschäftigt hätten.

Erster Anlauf zur Europäischen Privatgesellschaft bereits 2011

Die ersten intensiven Bemühungen um die Schaffung eines Pendants zur deutschen GmbH auf europäischer Ebene erfolgten 2011. Die Verhandlungen liefen schleppend. Sowohl von Seiten der Mitgliedstaaten als auch bei der europäischen Öffentlichkeit überwogen grundsätzliche Bedenken.

Die SPE im Koalitionsvertrag 2013 und 2018 – Der Drang zur Harmonisierung

Im Koalitionsvertrag von 2018 heißt es, die große Koalition wolle sich

für eine europäische Harmonisierung der Regelungen über […] die Europäische Privatgesellschaft (SPE) unter Wahrung der Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich der Unternehmensmitbestimmung, der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter

einsetzen.

Im Koalitionsvertrag von 2013 hieß es:

Im Interesse mittelständischer Unternehmen setzen wir uns dafür ein, eine Europäische Privatgesellschaft („Europa-GmbH“) zu schaffen. Wir werden dabei sicherstellen, dass die nationalen Vorschriften über die Mitbestimmung, des Steuer- und des Handelsregisterrechts nicht umgangen werden.

Vorläufiges Aus für die SPE in 2013

Also einfach ein „Weiter geht’s mit alten Plänen″? Nicht ganz: Bereits am 02. Oktober 2013 hatte die Europäische Kommission in einer Pressemitteilung erklärt, dass die Rücknahme des Vorschlags für eine Verordnung des Rates über das Statut der Europäischen Privatgesellschaft geprüft werde. Der Vorschlag sei im Jahr 2008 vorgelegt worden und warte seitdem auf eine Entscheidung der Mitgesetzgeber.

Die Kommission arbeite nun an einem alternativen Vorschlag. Dieser alternative Vorschlag betraf die Societas Unius Personae (SUP). Auch die SUP ist inzwischen so gut wie verworfen worden.

Die Welt hat sich weitergedreht. Das vorläufige Aus für die SPE ist bereits fast fünf Jahre her. Der Koalitionsvertrag von 2018 indes liest sich so, als ob es bereits europäische Regelungen zur SPE gäbe, was jedoch nicht der Fall ist. Eine Einigung über die Entwürfe wurde nicht erzielt.

Neuer Anlauf für die Europäische Privatgesellschaft nicht als Schwerpunkt der GroKo

Es stellt sich also die Frage, ob die große Koalition der SPE wirklich eine neue Chance geben will oder ob die Erwähnung im Koalitionsvertrag mehr stellvertretend für weitere Bemühungen um das europäische Gesellschaftsrecht zu verstehen ist. Für letzteres spricht, dass die Europäische Privatgesellschaft nicht zuletzt am Widerstand Deutschlands gescheitert ist. Die Regelungen zur Mitbestimmung werden weiterhin nicht zur Disposition gestellt. Das macht schon der knappe Absatz im Koalitionsvertrag klar. Damit bleibt eines der größten Hindernisse auf dem Weg zu einer SPE bestehen. Ein Signal aus Brüssel, dass die Europäische Privatgesellschaft neu aufgerollt werden soll, gibt es ebenfalls (noch) nicht.

Optimistisch betrachtet hat die große Koalition den Ehrgeiz, an einer weiteren supranationalen Rechtsform zu arbeiten, nicht verloren. Wahrscheinlicher ist, dass auf diesem Gebiet in den nächsten vier Jahren kein Schwerpunkt liegen wird. Zur Begründung kann praktischerweise auf die Pläne der Europäischen Kommission verwiesen werden, die die SPE angesichts der skizzierten Historie wohl kaum erneut ins Zentrum stellen werden.

Unsere Beitragsreihe informiert rund um die Pläne der GroKo in den verschiedenen Rechtsbereichen. Bereits erschienen sind Beiträge zu den allgemeinen Änderungen im Arbeitsrecht sowie speziell zur Zeitarbeit, zu den Auswirkungen der geplanten Einschränkung sachgrundloser Befristungen, zum Recht auf befristete Teilzeit und zu den Änderungen hinsichtlich flexibler und mobiler Arbeitsgestaltung. Weiter ging es mit einem Überblick über die von der GroKo im Koalitionsvertrag geplanten Maßnahmen zu den Themen Venture Capital, Start-ups und Unternehmensgründung. Wir haben einen Überblick über die Änderungspläne der GroKo im Steuerrecht gegeben sowie die Pläne einer Musterfeststellungsklage und eines Sanktionsrechts für Unternehmen beleuchtet. Neben einem Überblick übers Gesellschaftsrecht haben wir uns mit der SPE näher beschäftigt. Danach sind wir auf die Sitzverlegungsrichtlinie, die Reform des Personengesellschaftsrechts sowie die Grunderwerbsteuer bei Share Deals eingegangen. Zuletzt erschienen sind Beiträge zur Finanztransaktionsteuer und zu Änderungen im Kündigungsschutz hochbezahlter Bankangestellter.

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