12. Juni 2013
International Kanzleialltag Service

Business in Russia hautnah – Folge 4: Stempeln, stempeln, nochmals stempeln!

Stempeln, stempeln, nochmals stempeln! Dieser Spruch stammt nicht von Lenin, sondern ist eine Überlieferung aus den russischen Büros und Schreibstuben. Wer Geschäfte in Russland machen will, sollte sich auf eine ausgeprägte Bürokratie und Formstrenge einstellen.

Im russischen Reich herrscht Papierkrieg. Wer dortige Verträge nicht schriftlich abfasst, bindet und stempelt, wird Schwierigkeiten bei der Vertragsabwicklung bekommen; wenn schon nicht mit seinem Vertragspartner, dann doch mit russischen Banken, Behörden und dem Zoll. So müssen beispielsweise Überweisungen aus dem und ins Ausland vorher bei der kontoführenden Bank unter Vorlage einer Vertragskopie angemeldet werden. Der Vorlage einer Vertragskopie bedarf es auch, wenn Unternehmen in Russland die Vorsteuer ziehen wollen.

Dabei ist Stempel nicht gleich Stempel. Der offizielle Firmenstempel muss – um Gültigkeit zu beanspruchen – rund sein, genauer gesagt mindestens 38 und höchstens 42 mm im Durchmesser, in blauer Farbe und die volle Firmenbezeichnung mit Rechtsform wiedergeben. Auch darf die Steuernummer der Gesellschaft (INN) nicht fehlen. Über Sinn und Unsinn dieser formalen Anforderungen kann man freilich diskutieren. Drum herum kommt man indes nicht.

Auch dürfte es nicht sonderlich überraschen, dass das russische Rechtssystem eine Reihe weiterer Besonderheiten aufweist, die dem deutschen Recht fremd sind. Ausländische Investitionen in strategische Branchen wie Telekommunikation, Medien, Rohstoffe und viele andere setzen regelmäßig eine staatliche Genehmigung voraus. Stimmbindungsverträge bei Aktiengesellschaften sind genauso wie Wettbewerbs- und Abwerbeverbote nur in sehr engen Grenzen möglich.

Urteile staatlicher Gerichte werden im deutsch-russischen Verhältnis wechselseitig nicht anerkannt (keine Vollstreckung) und die Visabestimmungen mit ihren hohen Anforderungen haben schon so manchen zur Weißglut gebracht. Dagegen geht die Gründung einer russischen Betriebsstätte schneller als gedacht; es folgen aber unweigerlich die Steuerforderungen des Fiskus.

Noch wichtiger als die Einhaltung der Bürokratie ist es aber, seinen russischen Geschäftspartner kennenzulernen und auf Seriosität, Bonität, Verlässlichkeit und Rechtstreue zu prüfen, gerade wenn man mit ihm ein inniges Joint Venture gründen oder langjährige Geschäftsbeziehungen aufbauen will. Dieses Screening ist gar nicht so leicht, da unterschiedliche Mentalitäten bestehen und viele russische Unternehmen sich in vornehmer Geheimhaltung pflegen, während auf deutscher Seite so mancherorts eine gewisse Zurückhaltung gegenüber dem Russen an sich zu verzeichnen ist. Gleichwohl ist diese Aufgabe mit der richtigen Einstellung, dem richtigen Partner und Berater zu bewältigen.

In der sechsteiligen Serie Business in Russia teilt unser Autor seine Eindrücke vom Geschäftemachen in Russland, berichtet über kleine Alltagsgeschichten und persönliche Begegnungen mit Land und Leuten. Bereits erschienen sind Folge 1: Russland boomt, Folge 2: Moskau liebt Sushi sowie Folge 3: Wodka, Banja und Compliance.

Tags: Bürokratie Formstrenge Geschäftsbeziehung Russland