7. Dezember 2016
Ungarn Zivilprozess
International

Ungarns Zivilprozess wird grundlegend reformiert

Das ungarische Parlament setzt in neuer Zivilprozessordnung auf schnelle Gerichtsverfahren, außergerichtliche Streitbelegung und elektronische Aktenführung.

Am 22. November 2016 verabschiedete das ungarische Parlament die neue Zivilprozessordnung. Ab 2018 durchlaufen alle Klagen ein 2-Stufen-System, um eine Entscheidung nach der ersten mündlichen Verhandlung zu ermöglichen.

Zivilprozessordnung soll Zeitgeist des 21. Jahrhunderts widerspiegeln

Im Jahr 2014 hat die ungarische Regierung beschlossen die bis dato 61 Jahre bestehende und zahlreichen Änderungen unterworfene Zivilprozessordnung vollständig zu reformieren. Die Regierung hat sich zur Aufgabe gemacht, den Zeitgeist des 21. Jahrhundert einzufangen. Sie möchte ein Gesetz schaffen, was sich an den Statuten der Prozessökonomie, einem schnelllebig Wettbewerb und technischen Neuerungen orientiert. Zur Erarbeitung der neuen Zivilprozessordnung wurde ein eigenes Komitee einberufen, welches 2015 erste Ergebnisse an das Justizministerium präsentierte.

Ungarische Zivilprozessordnung aufgeteilt in Vorbereitung- und Anhörungsphase

Nach einer fast 3-jährigen Erarbeitungsphase wurde das Gesetz am 22. November 2016 vom ungarischen Parlament verabschiedet und wird zum 01. Januar 2018 in Kraft treten. Das Regelwerk beinhaltet über 600 Paragraphen und wird einen völlig neuen Zivilprozess implementieren.

Zur Verwirklichung einer ökonomischeren Prozessstruktur wird der Zivilprozess in Ungarn in zwei Teile getrennt werden, in die Vorbereitung- und in die Anhörungsphase. Ziel hinter dieser Maßnahme ist die oftmals angewendete Taktik der Prozessverschleppung im Sinne von „wait and let die“ zu unterbinden. Zukünftig werden die Parteien den Streitgegenstand bereits in der Vorphase genau definieren und ihre schriftlichen Erklärungen abschließend einbringen müssen, sodass in der Hauptphase der Prozess in möglichst einer Verhandlung entschieden werden kann.

Unterlagen in elektronischer Form bei Gericht einzureichen

Im Sinne der modernen Prozesskultur beschränkt sich das neue Gesetz jedoch nicht auf den Zivilprozess, sondern ermöglicht und fördert vor allem auch außergerichtliche Vergleiche sowie alternative Möglichkeiten der Streitbeilegung. Abgerundet wird die Trendwende im Verfahrensrecht von der Einführung des elektronischen Verfahrens; so verpflichtet die Zivilprozessordnung die Parteien künftig alle Unterlagen ausschließlich in elektronischer Form einzureichen.

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