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Öffentliches Wirtschaftsrecht

Unter öffentlichem Wirtschaftsrecht versteht man die Einwirkung des Staates auf Rechtsbeziehungen von Wirtschaftsakteur:innen untereinander, als auch die Beziehungen zwischen Staat und Wirtschaft. Durch das rege Treiben auf dem Markt und seinem Umfeld ändern sich häufig Bedingungen und Rechtsprechungen. Umso wichtiger ist es, sich laufend über Änderungen zu informieren, um sie im Berufsalltag berücksichtigen zu können.

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