Haftung bei Lagerung markenverletzender Ware für Dritte
Am 21. Januar 2021 stellte der BGH (Az.: I ZR 20/17) klar, dass die Lagerung markenrechtsverletzender Ware für Dritte ohne Kenntnis der Markenverletzung keine Haftung begründet.
Am 21. Januar 2021 stellte der BGH (Az.: I ZR 20/17) klar, dass die Lagerung markenrechtsverletzender Ware für Dritte ohne Kenntnis der Markenverletzung keine Haftung begründet.