BAG: Pandemiebedingte Betriebsschließung zählt nicht zum Betriebsrisiko des Arbeitgebers
Muss ein Unternehmen wegen eines Lockdowns schließen, ist der Arbeitgeber nicht zur Entgeltfortzahlung verpflichtet. So entschied das BAG überraschenderweise.
Muss ein Unternehmen wegen eines Lockdowns schließen, ist der Arbeitgeber nicht zur Entgeltfortzahlung verpflichtet. So entschied das BAG überraschenderweise.


