Keine Rettung in die doppelstöckige KG!
Der BGH hat entschieden, dass der Insolvenzverwalter einer Beteiligungsgesellschaft auch die Kommanditisten eines Dachfonds in Anspruch nehmen kann.
Der BGH hat entschieden, dass der Insolvenzverwalter einer Beteiligungsgesellschaft auch die Kommanditisten eines Dachfonds in Anspruch nehmen kann.


