Zeitarbeit: Abweichung von der gesetzlichen Überlassungshöchstdauer durch den TV LeiZ
Eine Entscheidung des LAG Baden-Württemberg sorgt gegenwärtig für Aufregung. Danach soll die verlängerte Überlassungshöchstdauer des TV LeiZ nur gelten, wenn der überlassene Zeitarbeitnehmer Mitglied in der IG Metall ist.
Eine Entscheidung des LAG Baden-Württemberg sorgt gegenwärtig für Aufregung. Danach soll die verlängerte Überlassungshöchstdauer des TV LeiZ nur gelten, wenn der überlassene Zeitarbeitnehmer Mitglied in der IG Metall ist.