Gleich und Gleich gesellt sich gern – Der Gleichlauf der Beteiligungen in einer familiengeführten GmbH & Co. KG
Zur Wahrung der Beteiligungsverhältnisse in einer GmbH & Co. KG ist die Abstimmung des KG- und des GmbH- Gesellschaftsvertrages aufeinander unabdingbar.
Zur Wahrung der Beteiligungsverhältnisse in einer GmbH & Co. KG ist die Abstimmung des KG- und des GmbH- Gesellschaftsvertrages aufeinander unabdingbar.