Ein (lohnender) Blick in das Strafrecht: (Kein) Vorsatz beim Vorenthalten von Arbeitsentgelt
BGH kündigt Änderungen der Rechtsprechung an. Die Fehlvorstellung über die Arbeitgebereigenschaft in § 266a StGB kann Tatbestandsirrtum begründen.
BGH kündigt Änderungen der Rechtsprechung an. Die Fehlvorstellung über die Arbeitgebereigenschaft in § 266a StGB kann Tatbestandsirrtum begründen.