Änderungen am elektronischen Transparenzregister durch Umsetzung der 5. EU-Geldwäscherichtlinie
Die Umsetzung der 5. EU-Geldwäscherichtlinie steht bevor. Es zeichnen sich zum Teil überraschende Änderungen zum Transparenzregister ab. Der Gesetzgeber droht indessen die Gelegenheit für dringende, gesetzgeberische Klarstellungen zu verpassen.
Die Umsetzung der 5. EU-Geldwäscherichtlinie steht bevor. Es zeichnen sich zum Teil überraschende Änderungen zum Transparenzregister ab. Der Gesetzgeber droht indessen die Gelegenheit für dringende, gesetzgeberische Klarstellungen zu verpassen.


