BGH: Kein Ersatz fiktiver Kosten im Werkvertragsrecht
Der BGH ändert seine bisherige Rechtsprechung zu den Ansprüchen des Bestellers von Werkleistungen, der vorhandene Mängel nicht beseitigen lässt.
Der BGH ändert seine bisherige Rechtsprechung zu den Ansprüchen des Bestellers von Werkleistungen, der vorhandene Mängel nicht beseitigen lässt.