Die „versteckte“ Leistungsverfügung
OLG Köln: Der Unterlassungstenor im Rahmen eines wettbewerbsrechtlichen Verfahrens kann unter Umständen eine „versteckte“ Leistungsverfügung darstellen.
OLG Köln: Der Unterlassungstenor im Rahmen eines wettbewerbsrechtlichen Verfahrens kann unter Umständen eine „versteckte“ Leistungsverfügung darstellen.