Befangenheit: Privatgutachter oder gerichtlich bestellter Sachverständiger – beides geht nicht (mehr)
Der BGH zur Besorgnis der Befangenheit von gerichtlich bestellten Sachverständigen nach vorheriger Tätigkeit als Privatgutachter.
Der BGH zur Besorgnis der Befangenheit von gerichtlich bestellten Sachverständigen nach vorheriger Tätigkeit als Privatgutachter.