Fehlende Herstellergarantie ist Sachmangel
Der BGH hat entschieden, dass der Wegfall der Herstellergarantie bei Tacho-Manipulation und Tuning den Gebrauchtwagenkäufer zur Rückabwicklung berechtige.
Der BGH hat entschieden, dass der Wegfall der Herstellergarantie bei Tacho-Manipulation und Tuning den Gebrauchtwagenkäufer zur Rückabwicklung berechtige.