BGH entscheidet erneut zur Blickfangwerbung
Unübersichtliche Blickfangwerbung mit unwahren und irreführenden Angaben ist unzulässig. Der BGH bekräftigt Ausnahmecharakter bisheriger Rechtsprechung.
Unübersichtliche Blickfangwerbung mit unwahren und irreführenden Angaben ist unzulässig. Der BGH bekräftigt Ausnahmecharakter bisheriger Rechtsprechung.


