Zur Löschung des Erbbaurechts aus Grundbuch
Die Löschung des Erbbaurechts aus dem Grundbuch ohne Rücksicht auf die Entschädigungsforderung ist unzulässig. Der BGH nennt die Gründe.
Die Löschung des Erbbaurechts aus dem Grundbuch ohne Rücksicht auf die Entschädigungsforderung ist unzulässig. Der BGH nennt die Gründe.