Missbrauch der Vertretungsmacht i.V.m. § 15 Abs. 1 HGB
Die Grundsätze des Missbrauchs der Vertretungsmacht gelten auch bei dem Rechtsscheintatbestand nach § 15 Abs. 1 HGB.
Die Grundsätze des Missbrauchs der Vertretungsmacht gelten auch bei dem Rechtsscheintatbestand nach § 15 Abs. 1 HGB.