Neues zu Folgen bei Fehlern im Massenentlassungsverfahren – EuGH hat entschieden
Kündigungen bei Fehlern im Massenentlassungsverfahren sind nicht (mehr) zwingend unwirksam, wenn es um die fehlerhafte Zuleitung der Konsultation an die Behörde geht.
Kündigungen bei Fehlern im Massenentlassungsverfahren sind nicht (mehr) zwingend unwirksam, wenn es um die fehlerhafte Zuleitung der Konsultation an die Behörde geht.


