MiCA-Entwurf zu wertreferenzierten Tokens und E-Geld-Tokens
Für sogenannte wertreferenzierte Tokens und E-Geld Tokens als Sonderkategorie des Kryptowertes regelt die MiCA in Titel III und IV spezifische Anforderungen.
Für sogenannte wertreferenzierte Tokens und E-Geld Tokens als Sonderkategorie des Kryptowertes regelt die MiCA in Titel III und IV spezifische Anforderungen.


