BGH: Kein Schutz durch Betriebsschließungsversicherung in der COVID-19-Pandemie
Versicherungen müssen für coronabedingte Betriebsschließungen nicht aufkommen, wenn COVID-19 in den Vertragsbedingungen nicht ausdrücklich erwähnt wird.
Versicherungen müssen für coronabedingte Betriebsschließungen nicht aufkommen, wenn COVID-19 in den Vertragsbedingungen nicht ausdrücklich erwähnt wird.