16. April 2019
Markblatt Zeitarbeitnehmer 2019
Arbeitsrecht

Merkblatt für Zeitarbeitnehmer aktualisiert

Die Bundesagentur für Arbeit hat eine aktualisierte Fassung des Merkblatts für Zeitarbeitnehmer veröffentlicht – mit teilweise fragwürdigen Änderungen.

Gem. § 11 Abs. 2 AÜG hat der Personaldienstleister dem Zeitarbeitnehmer bei Abschluss des Arbeitsvertrages das von der BA herausgegebene Merkblatt über den wesentlichen Inhalt des AÜG auszuhändigen. Dieses ist jüngst von der Erlaubnisbehörde angepasst und aktualisiert worden (Fassung: 3/2019). Die Änderungen betrafen dabei u.a. die Ausführungen zur Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit.

Falsche Hinweise im Merkblatt für Zeitarbeitnehmer

Die Änderungen sind mit Blick auf die Geltung von Ausschlussfristen nicht überzeugend bzw. ungenau, wenn nicht sogar falsch. In dem Merkblatt wird behauptet, dass Ausschlussfristen den Anspruch auf Vergütung in Höhe der Lohnuntergrenze nicht erfassen sollen. Dies ist auf Grundlage der höchstrichterlichen Rechtsprechung zumindest streitbar, da das BAG den gesetzlichen Mindestlohn und wohl auch Mindestentgelte aus Rechtsverordnungen dann nicht dem Anwendungsbereich einer Ausschlussfrist unterwerfen möchte, wenn der Arbeitsvertrag vor dem Inkrafttreten der Rechtsgrundlage, aus der sich der Mindestlohn-/Mindestentgeltanspruch ergibt, abgeschlossen worden ist (vgl. BAG v. 18.09.2018 – 9 AZR 162/18). In dem Merkblatt wird allerdings suggeriert, dass Ausschlussfristen in jedem Fall und damit absolut unwirksam sein sollen, was schlichtweg nicht richtig ist.

Zeitarbeitsunternehmen sollten Merkblatt dennoch verwenden

Dennoch sollten Zeitarbeitsunternehmen das neue Merkblatt ab sofort verwenden, selbst wenn Vorbehalte gegen dessen inhaltliche Ausgestaltung bestehen. Ein Verstoß gegen § 11 Abs. 2 AÜG stellt nämlich eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld von bis zu EUR 1.000,00 geahndet werden kann (§ 16 Abs. 1 Nr. 8, Abs. 2 AÜG).

Weitere Einzelheiten dazu entnehmen Sie dabei bitte der März-Ausgabe des „Infobriefs Zeitarbeit″, in dem wir jeden Monat über aktuelle Entwicklungen in Zusammenhang mit dem Einsatz von Fremdpersonal informieren. Sollten Sie Interesse haben, diesen kostenfrei zu beziehen, schreiben Sie uns bitte eine kurze E-Mail (alexander.bissels@cms-hs.com oder kira.falter@cms-hs.com).

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